Liebe Leserinnen und Leser,

nach der Verordnung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09. April 2021 dürfen Büchereien weiterhin unabhängig von der regionalen Inzidenz öffnen.
Der entscheidende §22 12. BaylfSMV, der Büchereien und Archive behandelt, wurde nicht geändert.
Sie können

also immer noch persönlich ohne Termin in die Bücherei kommen.
Dies gilt so lange, bis die Bayerische Landesregierung eine Änderung beschließt, über die wir Sie schnellstmöglich informieren werden.

Manuela Schießer
Büchereileitung

Von hs

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